Coronavirus (COVID-19): Starke Reduktion der Massnahmen gegen das Coronavirus

Ab dem 26.6.2021 zu beachtende Regeln für den Gottesdienst und kirchliche Veranstaltungen (Neuerungen gegenüber vorher sind rot markiert)

Da sich die Öffnungsschritte vom 19.4.2021 und 31.5.2021 nicht negativ auf die Entwicklung der COVID-19-Epidemie ausgewirkt haben, sich die Fallzahlen und Hospitalisierungen deutlich verringert haben und sich bis 30.6.2021 rund die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung vollständig hat impfen lassen, reduziert der Bundesrat die Massnahmen gegen das Coronavirus stark und er vereinheitlicht und ver-einfacht die Regeln, was zu einer umfassenden Revision der COVID-19-Verordnung besondere Lage1 geführt hat. Es ist allerdings weiterhin Vorsicht geboten, um eine erneute Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) zu verhindern und Übertragungsketten zu unterbrechen (Art. 1 Abs. 2 COVID-19-Verord-nung besondere Lage vom 23.6.2021)

Ab dem 26.6.2021 zu beachtende Regeln