Der Tod ist nicht das Ende

Bischof Charles Morerod, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, über den Sinn christlicher Bestattunge

Die Veröffentlichung des neuen Dokuments der Glaubenskongregation über die Bestattung der Verstorbenen, „Ad Resurgendum cum Christo“, gibt Bischof Charles Morerod, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, Anlass, über den Sinn der christlichen Bestattung Auskunft zu geben.

Das Bestattungswesen ist in der Schweiz staatlich geregelt. Der katholischen Kirche genügen diese Regeln nicht. Sie hat eine zusätzliche, eigene Bestattungsordnung. Weshalb?

Die staatlichen Gesetze garantieren in der Schweiz jedem Menschen, der stirbt, eine „schickliche Bestattung“. Innerhalb dieses Rahmens ist Platz für die christliche Bestattungskultur. Die katholische Kirche drückt in ihrer eigenen Bestattungsordnung drei wesentliche Elemente des christlichen Glaubens aus: 1) die Hoffnung auf die leibliche Auferstehung am Jüngsten Tag, 2) der Mensch ist Person, von Gott mit Namen gerufen (vgl. Jes 43,1), 3) die Gemeinschaft der Christen vermag der Tod nicht auseinander zu reissen, sie umfasst die Toten wie die Lebenden.

Die Kremation ist seit einigen Jahren auch bei den katholischen Gläubigen sehr verbreitet. Es gibt heute in weiten Teilen der Schweiz deutlich mehr Feuer- als Erdbestattungen. Weshalb empfiehlt die katholische Kirche immer noch nachdrücklich die Erdbestattung?

Der Tod ist nicht das Ende, sondern ein Abschnitt des Weges zur Auferstehung. Wer stirbt, fällt nicht in das Nichts, sondern geht uns zu unserem Ziel voraus, dem ewigen Leben. In der Erdbestattung folgen wir dem Vorbild von Jesus Christus, dessen Leichnam nach jüdischem Brauch in einem Grab bestattet worden ist. Dort hat der tote Leib Christi die Auferstehung erwartet. Christus selbst wird uns am Jüngsten Tag auferwecken. In der Messe für die Verstorbenen betet die Kirche: „Deinen Gläubigen, o Herr, wird das Leben gewandelt, nicht genommen. Und wenn die Herberge der irdischen Pilgerschaft zerfällt, ist uns im Himmel eine ewige Wohnung bereitet.“

Die Kremation ist in der katholischen Kirche nicht verboten, denn „die Einäscherung des Leichnams berührt nicht die Seele und hindert die Allmacht Gottes nicht daran, den Leib aufzuerwecken“ (so die Glaubenskongregation im Dokument „Ad resurgendum cum Christo“). Wenn hingegen diese oder eine andere Bestattungsform aus Gründen gewählt wird, die dem christlichen Glauben widersprechen, z.B. um pantheistischen oder naturreligiösen Überzeugungen Ausdruck zu geben, ist eine kirchliche Bestattung nicht möglich.

Weshalb legt die Kirche seit jeher grossen Wert auf die Bestattung an einem heiligen Ort wie einer Kirche oder einem Friedhof?

Wer die Leichname der Verstorbenen entsprechend der christlichen Tradition auf Friedhöfen, in Kirchen oder in der Nähe der Kirchen bestattet, ehrt damit die hohe Würde des menschlichen Leibes als wesentlicher Teil der Person, die als Ganzes zum ewigen Leben berufen ist. Er drückt ausserdem in christlicher Tradition die Gemeinschaft zwischen den Lebenden und den Toten aus. Das Andenken und das Gebet für die Verstorbenen wird in angemessener Weise gefördert, denn mit der Bestattung an einem solchen Ort findet der Glaube an die Unsterblichkeit der Seele und die Auferstehung des Leibes sinnfälligen Ausdruck. Gleichzeitig finden die Hinterbliebenen einen Ort des Erinnerns und des Troste