Organspenden in der Schweiz: für ein System der «Erklärungsregelung»

Am Mittwoch, dem 5. Mai 2021, hat der Nationalrat die Initiative und den Gegenvorschlag zur Organspende, die eine mutmassliche Zustimmung vorsehen, angenommen. Die Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz (KBSBK) schlägt einen dritten, ethischeren Weg – die Einführung einer «Erklärungsregelung» – vor.

Die KBSBK unterstützt die Organspende in der Schweiz seit vielen Jahren [1]. Nichtsdestotrotz weist sie darauf hin, dass bisher keine Studie die Wirksamkeit der mutmasslichen Zustimmung belegen konnte. Tatsächlich kennen Angehörige, die beim Entscheid konsultiert werden müssen, den Willen der verstorbenen Person in 60 Prozent der Fälle nicht und lehnen eine Organspende deshalb vorsichtshalber ab. Die Einführung der mutmasslichen Zustimmung würde an dieser Realität nichts ändern. Die KBSBK unterstützt ausserdem das Prinzip der Selbstbestimmung, wonach jede Spende das Ergebnis einer freien und informierten Zustimmung sein muss.

Die Lösung einer «Erklärungsregelung», bei der die Bevölkerung regelmässig aufgefordert würde, der Organspende zu widersprechen, ihr zuzustimmen, den Willen dazu nicht zu äussern oder den Entscheid an eine Vertrauensperson zu delegieren, wäre sowohl aus ethischer Sicht als auch in Bezug auf ihre Wirksamkeit die bessere Lösung. Über eine Aufklärung der Bevölkerung könnte die Zahl der Spenden auf diese Weise erhöht werden, jede einzelne Person könnte frei entscheiden, und den Angehörigen könnte diese schwierige Entscheidung abgenommen werden.

Die KBSBK fordert den Ständerat daher nachdrücklich auf, einen echten Gegenvorschlag zu machen, indem er das ethische und effektivere System der «Erklärungsregelung», einführt.

Freiburg, den 07. Mai 2021
Dr. Stève Bobillier, wiss. Mitarb. der KBSBK

[1] Für eine detaillierte Stellungnahme der KBSBK, siehe
https://www.kommission-bioethik.bischoefe.ch/themen/organtransplantation/