Referendum gegen dieses Fortpflanzungsmedizingesetz

Am 14. Juni 2015 hat das Schweizer Volk der Verfassungsänderung zugestimmt, welche die PID im Prinzip zulässt. Im Fortpflanzungsmedizingesetz (FmedG) sind die genauen Bestimmungen festgehalten, in deren Rahmen die Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Schweiz eingeführt werden soll. Das Parlament hat die Änderungen im FmedG bereits im Dezember 2014 verabschiedet und gegenüber der vom Bundesrat vorgeschlagenen Rahmenbedingungen beträchtliche Erweiterungen beschlossen. Diese bestehen insbesondere in folgenden zwei Punkten:

1. Das FmedG sieht vor, die PID nicht nur zur Diagnose einer schweren vererbbaren Krankheit einzusetzen, sondern auch Chromosomenanomalien zu identifizieren. So sollen laut dem beschlossenen FmedG alle Paare, die eine künstliche Befruchtung vornehmen von der PID gebrauch machen können (rund 6000) – der Bundesrat hatte vorgesehen, zur PID nur Paare mit einer schweren vererbbaren Krankheit zuzulassen.

2. Die Höchstzahl der zu produzierenden Embryonen pro Behandlungszyklus im FmedG auf 12 festgelegt worden. Dies ist eine zufällige Zahl und hat zur Folge, dass eine sehr grosse Zahl von sogenannt „überzähligen Embryos“ entsteht, die aufbewahrt und nach 10 Jahren vernichtet werden müssen. 

Gegen diesen Beschluss des Parlaments hat die EVP in Zusammenarbeit mit über 15 Organisationen am 1. September 2015 das Referendum ergriffen. Die Unterschriftensammlung läuft noch bis am 2. Dezember 2015.