Obligatorische schweizweite Kollekten bis Ende Mai 2020

Weisungen der Schweizer Bischofskonferenz für alternative Sammelmethoden im Kontext der Coronavirus-Krise

Für den Palmsonntag (5.4.2020) vorgesehenes Fastenopfer der Schweizer Katholikinnen und Katholiken

Es gibt drei Möglichkeiten, dieser Verpflichtung nachzukommen:

a)      Aufruf im Pfarrblatt und auf der Internetseite oder in anderer geeigneter Form: Bitte Spenden direkt überweisen an das Fastenopfer der Schweizer Katholikinnen und Katholiken:

1. für die deutschsprachige Schweiz: Fastenopfer – Katholisches Hilfswerk Schweiz, Hauptsitz, Alpenquai 4, 6005 Luzern: Postkonto 60-19191-7 bzw. IBAN CH16 0900 0000 6001 9191 7 (Vermerk: «Fastenopfer 2020»)

2. für die französischsprachige Schweiz: Action de Carême – Oeuvre d’entraide catholique suisse, Secrétariat romand, Av. de Grammont 7, 1007 Lausanne: CCP 10-15955-7 bzw. IBAN: CH31 0900 0000 1001 5955 7 (Vermerk: «Action de Carême 2020»)

3. für die italienischsprachige Schweiz: Sacrificio Quaresimale, Via Cantonale 2 A, casella postale 6350, 6901 Lugano: CCP 60-19191-7 bzw. IBAN: CH16 0900 0000 6001 9191 7 (Vermerk: «Sacrificio Quaresimale 2020»)

b)      Der Pfarrer bzw. die Leitung der Pfarrei beantragt bei der Kirchgemeinde, das Fastenopfer bei der jährlichen Vergabe von Sozialbeiträgen grosszügig zu berücksichtigen.

c)      Der Pfarrer bzw. die Leitung der Pfarrei findet andere kreative Wege, das Opfer später im Jahr aufzunehmen.

Für die Karwoche (6.–10.4.2020) vorgesehenes Karwochenopfer für die Christinnen und Christen im Heiligen Land

Es gibt folgende drei Möglichkeiten, dieser Verpflichtung nachzukommen [1]:

a)      Aufruf im Pfarrblatt und auf der Internetseite oder in anderer geeigneter Form: Bitte Spenden direkt überweisen an den Schweizerischen Heiligland-Verein, Winkelriedstrasse 36, Postfach 3141, 6002 Luzern: Postkonto 90-393-0 bzw. IBAN CH78 0900 0000 9000 0393 0, BIC POFICHBEXXX (Vermerk: «Karwochenopfer 2020»).

Zu beachten: Manche Diözesen verlangen, dass die Überweisung über ihre Kanzlei erfolgt, mit Vermerk des begünstigten Hilfswerks. Sie stellen die Einzahlungsscheine für die Überweisungen zur Verfügung.

b)      Der Pfarrer bzw. die Leitung der Pfarrei beantragt bei der Kirchgemeinde, die Christen im Heiligen Land bei der jährlichen Vergabe von Sozialbeiträgen grosszügig zu berücksichtigen.

c)      Die Pfarreien überweisen den gleichwertigen Betrag der letztjährigen Kollekte und organisieren die Kollekte 2020 wenn die Gläubigen wieder zusammenkommen können.

Für den Sonntag, 24.5.2020 vorgesehene Kollekte zum Mediensonntag zugunsten der Arbeit der Kirche in den Medien

Es gibt folgende drei Möglichkeiten, dieser Verpflichtung nachzukommen:

a)      Aufruf im Pfarrblatt und auf der Internetseite oder in anderer geeigneter Form: Bitte Spenden direkt überweisen an den Mediensonntag der kath. Kirche, Raiffeisenbank Sense-Oberland, Dorfplatz 7, 1735 Giffers: Kontokorrent Mediensonntag, IBAN CH34 8080 8002 9922 2163 9 (Vermerk: «Mediensonntag 2020»).

Zu beachten: Manche Diözesen verlangen, dass die Überweisung über ihre Kanzlei erfolgt, mit Vermerk des begünstigten Hilfswerks. Sie stellen die Einzahlungsscheine für die Überweisungen zur Verfügung.

b)      Der Pfarrer bzw. die Leitung der Pfarrei beantragt bei der Kirchgemeinde, einen ausserordentlichen Beitrag zur finanziellen Unterstützung der kirchlichen Medienarbeit, insbesondere der drei sprachregionalen katholischen Medienzentren, zu leisten.

c)      Die Pfarreien überweisen den gleichwertigen Betrag der letztjährigen Kollekte und organisieren die Kollekte 2020 wenn die Gläubigen wieder zusammenkommen können

Im Übrigen sind über diese Weisungen hinausgehende Bestimmungen der Diözesen (z. B. in Sache Diözesankollekten) zu beachten.

Freiburg, 3.4.2020

Dr. Erwin Tanner-Tiziani
Generalsekretär
Schweizer Bischofskonferenz
Alpengasse 6, Postfach
1701 Freiburg
+41 26 510 15 15
sekretariat@bischoefe.ch

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[1] Hinweis: Auf universalkirchlicher Ebene begrüsst Papst Franziskus den Vorschlag der Kongregation für die Orientalischen Kirchen, die Kollekte am Sonntag, 13.9.2020 aufzunehmen (vgl. Medienkommunikee der Kongregation für die Orientalischen Kirchen, in Bollettino della Sala Stampa della Santa Sede vom 2.4.2020) – Dieses Datum fällt allerdings in der Schweiz auf den Eidg. Dank-, Buss- und Bettag und ist deshalb ungeeignet.

SBK Kollekten bis Ende Mai 2020