Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 als Antwort auf die
unfassbaren Grausamkeiten des 20. Jahrhunderts verabschiedet. In diesem Jahr laden die in der
AGCK Schweiz zusammengeschlossenen Kirchen dazu ein, insbesondere über Artikel 11 der
Erklärung nachzudenken, die Unschuldsvermutung.
