Der 1. August ist der Schweizer Nationalfeiertag, an dem traditionell des Bundesschlusses der Vertreter von Uri, Schwyz und Unterwalden gedacht wird. 1291 sollen sie sich auf der Grütliwiese am Vierwaldstättersee getroffen haben, um ein Bündnis gegen die Habsburger zu schliessen und gründeten so die Schweizer Eidgenossenschaft. In Wirklichkeit ist dieses Datum nicht ganz sicher, da das Dokument, in dem die Bedingungen des Bündnisses festgehalten sind, nicht exakt datiert ist und nur von einem sehr allgemeinen „Anfang August“ berichtet.
1891 wählte die Bundesregierung den 1. August, um den 600. Jahrestag der Gründung der Eidgenossenschaft zu feiern. An diesem Tag wurden im ganzen Land Glocken geläutet und Freudenfeuer entzündet. 1899 wurde, vor allem auf Druck der Auslandsschweizer, die jährliche Feier des Schweizer Nationalfeiertags am 1. August eingeführt, der bis 1993 gesetzlicher Feiertag war, allerdings mit Ausnahme einiger weniger Kantone. Erst 1993 wurde der 1. August durch die Annahme einer Volksinitiative zum landesweiten Feiertag.
Heute singen wir den Schweizerpsalm bei unterschiedlichen festlichen Anlässen, bei diplomatischen Empfängen, bei Siegesfeiern verschiedenster Art, bei offiziellen Feiern zum 1. August und im Parlament zu Beginn der Legislaturperiode. Erst 1961 erklärte der Bundesrat das Lied „Trittst im Morgenrot daher“ zur offiziellen Schweizer Hymne, doch blieb dies bis 1981 ein alle drei Jahre verlängertes Provisorium. Bis Ende der 1950er Jahre wurde bei offiziellen Anlässen in der Schweiz neben dem Schweizerpsalm auch das Lied „Rufst Du mein Vaterland“ („Call us O Fatherland“) gesungen, dessen Verse auf die Melodie der britischen Nationalhymne „God Save the King“ gedichtet worden waren.
Der Schweizer Psalm hingegen ist ein rein helvetisches Werk. Seine Melodie, komponiert von Alberich Zwyssig, einem Zisterziensermönch, der im Kloster Wettingen lebte, war ursprünglich der liturgische Hymnus „Diligam te Domine“. Pater A. Zwyssig passte 1841 den Text des Schweizer Psalms, ein Gedicht des Zürcher Dichters Leonhard Widmer, an diese Melodie an.
Das vierstrophige Lied wurde erstmals 1843 am Eidgenössischen Gesangsfest in Zürich aufgeführt. Das deutsche Original wurde später ins Französische, Italienische und zwei rätoromanische Idiome übersetzt und existiert damit in allen Landessprachen.
In einer zunehmend säkularisierten Schweiz ist dieser Tag eine Gelegenheit, sich daran zu erinnern, dass die Grundwerte unseres Landes und unserer vielfältigen Kultur christlichen Ursprungs sind. Ein Erbe, das uns ermutigt, eine respektvolle, solidarische und einladende Gesellschaft aufzubauen, die auf „Freiheit, Eintracht und Liebe“ beruht.
Quellen: Schweizerische Nationalbibliothek, swissinfo.ch, Website der Eidgenossenschaft.
