Die Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz KBSBK hat am Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Verordnung über die Transplantation von menschlichen Organen, Geweben und Zellen teilgenommen
Die Transplantationsverordnung, die zur Revision vorgelegt wurde, soll die Änderungen umsetzen, die sich aus der Revision des Transplantationsgesetzes ergeben, welche am 15. Mai 2022 durch Volksabstimmung angenommen wurde und die sogenannte Widerspruchslösung einführt. Das neue Modell bringt zahlreiche Änderungen auf administrativer, medizinischer, rechtlicher, technologischer und ethischer Ebene mit sich, insbesondere in Bezug auf die körperliche Unversehrtheit, die Einwilligung und den Datenschutz.
Sie finden die Stellungnahme der KBSBK, die im Rahmen des vom Bundesrat und dem BAG durchgeführten Vernehmlassungsverfahrens konsultiert wurde, unter folgendem Link.
Der bevorstehende nationale Tag der Organ- und Gewebespende am 14. September 2024 gibt der KBSBK die Gelegenheit, diese Stellungnahme zu veröffentlichen und mit der gesamten katholischen Kirche ihre Solidarität mit allen Menschen zu bekräftigen, die auf eine Organspende warten, sowie mit den Familien, die um einen geliebten Menschen trauern, und mit den Spendern, die zu Lebzeiten oder nach ihrem Tod dieser grosszügigen Geste zugestimmt haben. Die KBSBK will sich weiterhin für die Erhöhung der Organspenderate und die Wahrung der mit der Transplantationsmedizin verbundenen ethischen Standards einsetzen.
