Sterbesegen: Auf dem Weg ins Licht

Approbation und Empfehlung eines neuen liturgischen Buchs

Die SBK approbierte mit Datum 2.12.2025 das viersprachige Buch «Sterbesegen / Bénédiction des mourants / Benedizione dei morenti / Blessing of the Dying ». Das Buch für die Begleitung von Sterbenden kann ab sofort benutzt werden.

Einen vergleichbaren Sterbesegen gab es in deutschen und österreichischen Diözesen seit den 2010er Jahren. Den Schweizer Sterbesegen kennzeichnet die Aufnahme des Bruder-Klausen-Gebets und die Formulierung neuer, hier entstandener Gebetstexte sowie die viersprachige Ausgabe. Er liegt vor in einer Grundform, einer Kurzform sowie als Sterbesegen für ein Kind und für einen Menschen mit Demenz. Ausserdem enthält das Buch weiteres Material zur Auswahl.

Der Sterbesegen ersetzt die Krankensalbung und die Wegzehrung keineswegs, ergänzt die seelsorgliche Begleitung Sterbender vielmehr. Auch Menschen, die wenig Bezug zur Kirche und den Sakramenten haben, sich im Sterben den­noch Stärkung, Trost und einen segnenden Zuspruch er­hoffen, möchte die Kirche Gottes Nähe zeigen und Segen zusprechen. Der Sterbesegen kann auch verwendet werden, wo die Wegzehrung aufgrund der medizinischen Umstände nicht möglich ist. Der Sterbesegen kann von allen verwendet werden, die Sterbende begleiten sei es in Spitälern, Hospizen, Alters- und Pflegeheimen, in der Notfallseelsor­ge oder in Pfarreien, Sprachmissionen und Ordensgemein­schaften.

Das Buch ist über das Liturgische Institut der deutschsprachigen Schweiz (Buchshop oder E-Mail) oder den Buchhandel erhältlich.

Sterbesegen:  Auf dem Weg ins Licht / Bénédiction des mourants:  Sur le chemin vers la lumière / Benedizione dei morenti: In cammino verso la luce / Blessing of the Dying : On the Way to the Light. Herausgegeben von der Liturgischen Kommission der Schweiz im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz. Erarbeitet vom Liturgischen Institut der deutschsprachigen Schweiz in Freiburg. Verlag Pustet Regensburg. 168 S. Gebundenes Buch mit Lesebändchen. ISBN 978-3-7917-3664-8.