Aufarbeitung von Missbrauch im kirchlichen Umfeld

Im Jahr 2022 haben die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die Konferenz der Ordensgemeinschaften und anderer Gemeinschaften des geweihten Lebens in der Schweiz (KOVOS) die Universität Zürich (UZH) mit der Durchführung einer Pilotstudie zu Fällen sexuellen Missbrauchs im Umfeld der katholischen Kirche in der Schweiz von der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts bis heute beauftragt. Ziel dieser wissenschaftlichen Studie war es, die Rahmenbedingungen für eine vertiefte wissenschaftliche Untersuchung des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Kontext der Schweiz zu definieren. Die Ergebnisse des Pilotprojekts wurden im September 2023 an der Universität Zürich vorgestellt.

Auf der Grundlage dieser Ergebnisse ist die Zürcher Forschungsgruppe unter der Leitung der Professorinnen Monika Dommann und Marietta Meier nun beauftragt, eine unabhängige, historisch orientierte Untersuchung durchzuführen, um die im Rahmen des Pilotprojekts gewonnenen Erkenntnisse zu vertiefen. Die Ergebnisse werden Anfang 2027 vorgestellt.

Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche in der Schweiz

Nach der Präsentation des Schlussberichts zur Pilotstudie haben die SBK, die RKZ und die KOVOS ein Massnahmenpaket auf nationaler Ebene definiert, um sowohl die Aufarbeitung als auch die Prävention fortzusetzen sowie die festgestellten institutionellen Mängel anzugehen und zu beheben.

Nationale Anlaufstelle und Expertenkommission «Missbrauch im kirchlichen Umfeld»

Die SBK, die RKZ und die KOVOS leiten gemeinsam in einem Lenkungsausschuss die Dienststelle Missbrauch im kirchlichen Kontext mit Sitz in Zürich. Diese wird wissenschaftlich von der Fachgremium „Übergriffe im kirchlichen Umfeld“ beraten. Dieses aus Experten verschiedener Disziplinen bestehende Gremium begleitet und berät die Nationale Stelle zu den komplexen und vielfältigen Themen rund um sexuellen Missbrauch im kirchlichen Kontext.

Zeugnisse und Erfahrungen der Opfer

Die SBK ist sich der zahlreichen Hindernisse und psychologischen Barrieren bewusst, denen viele Missbrauchsopfer gegenüberstehen, wenn sie ihr Schweigen brechen wollen. Dennoch möchte sie die Betroffenen bitten und ermutigen, ihre Erfahrungen zu schildern, indem sie sich an ihre Diözese wenden. Ihre Aussagen sind nämlich von grosser Bedeutung für die katholische Kirche, für die Öffentlichkeit und vor allem für andere von Missbrauch betroffene Personen.

Weitere unabhängige Anlaufstellen für Betroffene:

Entschädigungsantrag

Im Jahr 2016 haben die offiziellen Instanzen, die die katholische Kirche in der Schweiz vertreten, eine Kommission Genugtuung für Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld, eingerichtet.

Die SBK ist sich bewusst, dass eine solche finanzielle Entschädigung die psychischen und emotionalen Schäden, die durch den erlittenen sexuellen und psychischen Missbrauch verursacht wurden, nicht ausgleichen kann. Sie möchte jedoch ein Zeichen setzen, indem sie den erlittenen Missbrauch anerkennt und unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung für Opfer von Missbrauch im kirchlichen Umfeld anbietet, der rechtlich nicht mehr verfolgbar ist.