Kommission Genugtuung für Opfer von verjährten sexuellen Über­griffen im kirchlichen Umfeld

Die Schweizerische Bischofkonferenz (SBK) und die Vereinigung der Höhern Ordensobern der Schweiz (VOS’USM) setzt die Kommission Genugtuung für Opfer von verjährten sexuellen Über­griffen im kirchlichen Umfeld (Kommission Genugtuung) ein.

Aufgaben

1. Die Kommission Genugtuung prüft alle von einem diözesanen Fachgremium o.ä. schrift­lich eingereichten Anträge und entscheidet, ob dem Opfer eine Genugtuungszahlung auszurichten sei.

2. Die Kommission Genugtuung stellt den kurz begründeten Entscheid dem antragstellen­den Gremium zu.

3. Bei einem positiven Entscheid veranlasst die Kommission Genugtuung die Auszahlung an das Opfer.

4. Der Entscheid der Kommission Genugtuung ist abschliessend. Ein Rekurs an eine höhere kirchliche oder staatskirchenrechtliche Instanz ist ausgeschlossen.

5. Die Kommission Genugtuung verfasst jährlich einen Bericht und eine Statistik zuhanden der SBK und der VOS’USM.

6. Die Mitglieder der Kommission Genugtuung unterstehen der Schweigepflicht.

7. Die Kommission Genugtuung gibt sich ein Geschäftsreglement.

Weiter lesen : Richtlinien der SBK und der Vereinigung der Höhern Ordensobern der Schweiz bettrefend die Ausrichtung von Genugtuungsbeiträgen an Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld

Mitglieder

  • Liliane Gross, Präsidentin
  • Renata Asal-Steger
  • P. Didier Boillat OP
  • Judith Köppel
  • Christian Zürni

Sekretärin

  • Luzia Züger

Verantwortlich innerhalb der SBK

  • Bischof Joseph Bonnemain, Bischof von Chur
  • Bischof Felix Gmür, Mitglied, Bischof von Basel
Dokumente Jahresberichte