Die Schweizer Diözesanbischöfe haben, gestützt auf c. 455 § 4 CIC, entschieden, für die ganze Schweiz ein verbindliches, mehrstufiges Abklärungsverfahren (Assessment) der psychologischen Eignung zukünftiger Seelsorgender einzuführen. Angehende Seelsorger und Seelsorgerinnen (Priesteramtskandidaten sowie Laientheologen) werden dieses Assessment künftig standardmässig durchlaufen.
