Communiqué 196. Sitzung der DOK

196. Sitzung der DOK vom 18. Mai 2021

Die DOK hielt die zweite Sitzung in diesem Jahr erstmals wieder mit persönlicher Teilnahme im Pfarreizentrum St. Josef, Zürich, ab. Zum ersten Mal wurde dabei der Bischof von Chur, Mgr. Dr. Joseph Maria Bonnemain begrüsst. Verabschiedet wurden schriftlich die scheidenden Mitglieder Bischof Peter Bürcher, Weihbischof Dr. Marian Eleganti und Generalvikar Dr. Martin Grichtig; ihre Mitarbeit in der DOK wurde verdankt.

Ein zentrales Traktandum an diesem Tag waren zahlreiche Veränderungen und Informationen aus dem Bereich der Bildung. Davon räumte die DOK dem neuentstehenden Institut im Reusshaus einen grösseren Raum für die Vorstellung durch die Institutsleitung Ruedi Beck und Sabine Brändlin sowie die nachfolgende Diskussion unter den Mitgliedern der DOK ein. Daher wird hier auch der ganze Wortlaut der Kommunikation wiedergegeben:

Entscheid der DOK vom 18. Mai 2021 zum Institut im Reusshaus:

Auf private Initiative besuchten 2016, 2017 und 2019 Personen aus der röm.-kath. und der evang.-ref. Kirche in der Schweiz das St. Mellitus College in London. Begeistert von dieser inspirierenden und vielseitigen Ausbildungsstätte, begann eine Gruppe, die Realisierung eines ähnlichen Institutes in der Schweiz zu planen und Gespräche auf verschiedenen kirchlichen Ebenen zu führen. Mit der für viele überraschenden Veröffentlichung Ende Januar 2021, dass der Studienbetrieb im Herbst 2021 aufgenommen werde, meldeten sich kritische und ablehnende Stimmen.

Die DOK antwortet mit der folgenden Stellungnahme auf die Anfrage ihres Bildungsrats nach der kirchlichen Anerkennung dieser Initiative. Sie dankt allen Gremien, die sich in den vergangenen Monaten mit der Initiative «Reusshaus» auseinandergesetzt und Eingaben an die DOK gemacht haben, sowie der Institutsleitung für die Gespräche.

In diesen Tagen betet die Kirche um die Kraft des Heiligen Geistes zur Erneuerung, zur Wandlung, wie sie Papst Franziskus immer wieder anmahnt. Daher möchte die DOK eine ökumenische, missionarisch ausgerichtete und auf Pluralität bedachte Initiative wie diejenige des Reusshauses nicht einfach ablehnen, sondern ihr durch eine Experimentierphase die Möglichkeit bieten, einen neuen Weg in der kirchlichen Bildungslandschaft zu eröffnen. Die DOK anerkennt, dass diese Ausbildung hinsichtlich der erforderlichen Studienleistungen an den Höheren Fachschulen in der Schweiz und folglich an Berufsausbildungen Mass nimmt.

Darum begleitet die DOK die Initiative «Institut im Reusshaus» für eine Experimentierphase von fünf Jahren ab September 2021. Sie beauftragt ihren Bildungsrat, die Grundlagen für eine jährliche Evaluation der Ausbildung und die Klärung offener Fragen in Zusammenarbeit mit der Qualitätssicherungskommission QSK und der Institutsleitung zu erarbeiten. Dabei geht es u.a. um:

  1. die Erfüllung der Ausbildungsqualitätsstandards wie z.B. die EduQua-Zertifizierung, die Akkreditierung als kirchliche Ausbildungsinstitution, die Anerkennung der Ausbildungsmodulidentifikationen.
  2. die Klärung der Anschlussmöglichkeiten für die im dreijährigen Ausbildungsgang Diplomierten: Welche Zusatzleistungen sind zu erbringen, um einen Abschluss in Katechese oder Jugendarbeit nach ForModula zu erlangen? Unter welchen Bedingungen kann am Religionspädagogischen Institut in Luzern weiterstudiert werden? Unter welchen Bedingungen an den theologischen Fakultäten?

Für die unter a und b erwähnten Punkte erwartet die DOK die Klärung bis Ende 2022, damit Studenten/-innen im Reusshaus wissen, worauf sie sich einlassen.

Mit einer Studienleistung von rund 3’340 Stunden nähert sich die Ausbildung am Institut im Reusshaus den Ausbildungen Höherer Fachschulen an (z.B. sozio-kulturelle Animation). Im kirchlichen Kontext erhalten z.B. Jugendarbeiter/-innen mit diesem Ausbildungsniveau ihren Auftrag (Stellenbeschrieb) von der Leitung der Pfarrei, welche entsprechende Stellen gemeinsam mit der Anstellungsbehörde ausschreibt. Wer am Institut im Reusshaus im dreijährigen Curriculum «Theologie und Gemeindebildner/-in» studiert, gehört darum vom Ausbildungsniveau her nicht zu den Bistumsstudierenden wie die Theologiestudentinnen und die Religionspädagogen.

Die Gemeindebildner/-innen aus dem Reusshaus erhalten den kirchlichen Auftrag also von der Leitung der Pfarrei. Die Bischöfe erteilen keine Missio Canonica und zählen sie nicht zur Gruppe der Seelsorger/-innen. Die Personalämter der Bistümer sind bei ihren Anstellungen nicht involviert (Ausnahme: Oberwallis).

Die DOK erwartet, dass der trilaterale Ausbildungsvertrag (Student/-in, Praxis-Ausbildungsort und Institut im Reusshaus) verlässlich abgeschlossen wird. Sie nimmt zur Kenntnis, dass es sich während der Ausbildung um eine 40%-Anstellung handelt. Die DOK erwartet von der Institutsleitung, dass sie Studierende im Reusshaus darauf aufmerksam macht, dass die dreijährige Ausbildung keine Garantie für eine spätere berufliche Tätigkeit in den Kirchen gibt, solange es sich um eine Experimentierphase handelt.

Gegenüber anderen Initianten ähnlicher Ausbildungsprojekte hält die DOK fest, dass sie in gleicher Weise wie das Institut im Reusshaus auch andere Projekte prüfen wird. Bedingung dafür sind vergleichbare Studienanforderungen auf dem Niveau der Höheren Fachschulen.

Im Anschluss an dieses Traktandum beschäftigte sich die DOK mit weiteren Themen aus dem Bereich Bildung und stellte fest, dass hier vieles in Bewegung ist. Einige dieser Veränderungen werden mit den betreffenden Stellen weiter diskutiert und dort kommuniziert. Hier sollen nur zwei Themen kurz hervorgehoben werden: Mit ForModula wurde mit grossem Aufwand ein vereinheitlichtes qualifiziertes Ausbildungssystem im Bereich der Katechese und Jugendarbeit geschaffen. Trotz Schwierigkeiten in einigen Kantonen und Regionen der Deutschschweiz und entstehenden Angeboten ausserhalb dieses Systems, hält die DOK in einem Votum an den Bildungsrat daran fest. Die DOK ist von dessen Potenzial weiterhin überzeugt und sieht den Nutzen davon bei der Anstellung von katechetischem Personal. Die Anfragen an ForModula werden vom Bildungsrat aufgenommen und eine Überarbeitung des Baukastens Katechese ist bereits angestossen.

Weitere Themen der Bildung:

Ebenfalls um Qualifizierung ging es in einem weiteren Bereich der Ausbildung, nämlich bei der nebenberuflichen Ausbildung Kirchenmusik C. Hier fehlt es bisher an einer einheitlichen Rahmenordnung. Im Sinne einer liturgisch-musikalischen Qualitätsverbesserung beauftragt die DOK das Liturgische Institut eine Rahmenordnung für den Bereich der deutschsprachigen Schweiz auszuarbeiten. Dabei werden auch Fragen des Bedarfes und der Realisierbarkeit geprüft, wie Kirchenmusiker/-innen verstärkt in das pastorale Handeln eingebunden werden können.

Netzwerk Katechese:

Mit Freude und Dank stimmte die DOK im weiteren Verlauf der Sitzung drei Projekten des Netzwerkes Katechese zu. Es sind dies: die «Arbeitshilfe Liturgie», welche vom Netzwerk Katechese im Rex-Verlag veröffentlicht wird und sowohl in die Grundausbildung ForModula aufgenommen, wie auch als Nachschlagewerk dienen wird. Allen VerfasserInnen gebührt ein grosser Dank für Ihre sorgfältige und gute Arbeit.
Zu zwei Kooperationsprojekten genehmigte die DOK die Freigabe von je 10’000 Franken: «Das Land hinter dem Fluss. Josua 2 als digitaler Mitmachkrimi» und ein in PORTA Gebärdensprache verfasstes Buch zu Religion und Spiritualität. Die Freigabe erfolgt beim zweiten Projekt unter der Bedingung, dass die Gesamtfinanzierung zustande kommt. Beide Kooperationsprojekte versprechen innovative Wege und werden von den Mitgliedern der DOK gerne unterstützt.

Varia:

Zum Schluss beschäftigte sich die DOK in einer offenen Runde mit der Frage einer bereits seit längerem sich anbahnenden Statutenrevision. Hier sind noch viele Punkte ungeklärt und können erst zu einem späteren Zeitpunkt eingehender diskutiert und beschlossen werden.

An ihrer nächsten Sitzung vom 31. August 2021 wird die DOK ein grösseres Zeitfenster für das Projekt «Chance Kirchengesang» Chance Kirchengesang – Breite Unterstützung für die Weiterentwicklung des Kirchengesangs | SPI St. Gallen (spi-sg.ch) und die aus dem zweiten Hearing vom 7. Mai 2021 hervorgegangenen Erkenntnisse sowie die nun anstehenden weiteren Schritte der Umsetzung einräumen.