Gemeinsam für Glaubensfreiheit

Vor rund 50 Jahren gingen Christinnen und Christen in Bern und Zürich in Schweigemärschen auf die Strasse, um gegen die Verfolgung von Glaubensgeschwistern jenseits des Eisernen Vorhangs zu protestieren. Der Kalte Krieg ist längst Geschichte, aber die weltweite Verfolgung der christlichen Kirchen dauert an. Mehr noch, Berichte und Zeugnisse bestätigen, dass sich die Lage für Christusgläubige, aber auch für andere Religionsgemeinschaften in verschiedenen Weltregionen dramatisch verschlechtert hat.

1. Kirche als universale Gemeinschaft

Nach biblischem Verständnis sind alle Christinnen und Christen dieser Welt Teil der einen Kirche Jesu Christi. Der Glaube an die Menschwerdung des Gottessohnes, sein stellvertretendes Sterben und seine Auferstehung verbindet alle Christinnen und Christen über alle konfessionellen, kulturellen und nationalen Grenzen hinweg. Als Schöpfung des göttlichen Wortes (Joh 1) gründet die Kirche in Jesus Christus, der sie erhält, leitet und an ihr Ziel führt. Die Einheit und Gemeinschaft der christlichen Kirchen und Gemeinschaften besteht nicht nur im Glauben, Feiern und Bekennen, sondern gilt auch im Leiden, in Bedrängnis, Unterdrückung und Verfolgung. Mit dem Apostel Paulus bekräftigen wir: «Wenn ein Glied leidet, so leiden alle mit; wenn ein Glied geehrt wird, so freuen sich alle mit» (1Kor 12,26). Als ihre Geschwister stehen wir verfolgten und bedrängten Christinnen und Christen gegenüber in der Pflicht, weil sie Menschen sind, deren Würde und Rechte verletzt und missachtet werden, und weil die Kirche ohne sie nicht sein kann. Die Lebendigkeit und Kraft der einen Kirche Jesu Christi bewährt sich im Zusammenstehen der christlichen Gemeinschaft in Verkündigung, Gebet, Zeugnis und Dienst. Die weltweite Ökumene bringt diese Verbundenheit im gemeinsamen Gebet, in der beständigen Fürbitte, gegenseitigen Unterstützung und im solidarischen Eintreten für Frieden und Gerechtigkeit zum Ausdruck.

2. Glaubensfreiheit als Menschenrecht

Die jüdisch-christliche Überzeugung von der göttlichen Schöpfungsgemeinschaft aller Menschen begegnet in der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in der Vorstellung einer einzigen Menschheitsfamilie. Die biblische Auszeichnung jedes Menschen als Ebenbild Gottes (Gen 1,26f.) bildet das Vorbild für die Menschenwürde in den modernen Menschenrechten. Die Kirchen anerkennen die unveräusserliche Geltung der Menschenrechte. Alle Menschen sind gleich im Blick auf ihre Rechte und ihre Ansprüche auf Gleichbehandlung. Das gilt unabhängig von ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Kultur, ihres Glaubens und ihrer Überzeugungen. Ausdrücklich schützen die Menschenrechte die Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Nach dem Selbstverständnis der christlichen Kirchen und ihres Menschenbildes folgt eine unbedingte Pflicht, für diese Rechte aller Personen und Glaubensgemeinschaften einzutreten.

3. Religiöse Toleranz als Lerngeschichte

Religiöse Diskriminierung und Verfolgung gründen häufig in bedrohten kulturellen Identitäten oder religiöser Überheblichkeit. Keine Religions- und Glaubensgemeinschaft ist vor religiöser Intoleranz geschützt. Das bestätigt die Geschichte der christlichen Konfessionen und religiösen Gemeinschaften in der Schweiz. Religiöse Toleranz musste und muss mühsam errungen werden und ist nicht vor Rückfällen geschützt. Aus unserer eigenen Geschichte als diskriminierende und diskriminierte Konfessionen und Glaubensgemeinschaften wissen wir: wechselseitiger religiöser Respekt ist unverzichtbar und eine Herausforderung. Denn unabhängig davon, ob religiöse Überzeugungen und Ausdrucksformen miteinander vereinbar sind, Befremdung hervorrufen oder sie als Zumutung erfahren werden, schützt die Religionsfreiheit ihr Nebeneinander. Die Ablehnung eines Glaubens und einer Glaubens- oder Religionsgemeinschaft rechtfertigt niemals die Herabsetzung, Unterdrückung und Verfolgung einer Person aufgrund ihres Glaubens.

4. Unsere gemeinsamen Anliegen

Als christliche Kirchen und Gemeinschaften der Schweiz unterstützen und bestärken wir die schweizerische Aussenpolitik in ihrem Einsatz für Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Für die Schweiz fordern wir ein Asylwesen, das der Gefährdungslage verfolgter Christinnen und Christen sowie Angehöriger anderer verfolgter Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften angemessen Rechnung trägt. Ohne Schutz der Gewissens- und Glaubensfreiheit kann es keine freien Gesellschaften geben. Als Kirchen setzen wir uns dafür ein, dass diese Rechte gefördert und gestärkt werden, wo sie bedroht sind, und verteidigt werden, wo sie verletzt oder eingeschränkt werden. Der weltweite Einsatz für Glaubens-, Gewissens- und Versammlungsfreiheit ist untrennbar verbunden mit der ökumenischen Einheit der einen Kirche Jesu Christi. In diesem Bewusstsein ermutigen wir unsere Kirchengemeinschaften und Mitglieder dazu:

  • Informieren Sie sich über die Lage verfolgter Christinnen und Christen und anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften weltweit.
  • Beten Sie mit – in Ihrer Gemeinde, zu Hause oder im Rahmen von Gebetsaktionen.
  • Werden Sie aktiv – durch Beteiligung an kirchlichen Mahnwachen und Gedenkanlässen.
  • Helfen Sie mit, dass geflüchtete Christinnen und Christen Halt und Anschluss in kirchlichen Gemeinschaften finden.
  • Unterstützen Sie die Arbeit von Hilfswerken und Menschenrechtsorganisationen, die sich für Religionsfreiheit einsetzen.
  • Setzen Sie sich ein – für das Recht auf Religionsfreiheit, in der Schweiz und überall auf der Welt.

In christlicher Verbundenheit und im Wissen um unseren gemeinsamen Auftrag – in der Schweiz und in der Welt.

Bern, 7. November 2025

EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHE SCHWEIZ
Pfarrerin Rita Famos, Präsidentin
SCHWEIZERISCHE EVANGELISCHE ALLIANZ
Beat Ungricht, Präsident
FREIKIRCHEN.CH
Peter Schneeberger, Präsident
SCHWEIZER BISCHOFSKONFERENZ
Bischof Charles Morerod, Präsident
CHRISTKATHOLISCHE KIRCHE DER SCHWEIZ
Bischof Frank Bangerter