Neue Grundlagen für die seelsorgliche Tätigkeit in Bundesasylzentren

Am 6. November 2024 haben die im Bereich der Seelsorge in Bundesasylzentren (BAZ) tätigen Religionsgemeinschaften die Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) mit der Unterzeichnung einer überarbeiteten Rahmenvereinbarung erneuert. Zudem haben sie gemeinsame Leitlinien für die seelsorgliche Tätigkeit in diesen Zentren verabschiedet. Damit wurden neue Grundlagen für diese wichtige Arbeit geschaffen.
Wichtig ist nun, dass alle involvierten Personen und Instanzen diese Dokumente kennen und umsetzen. Sie finden daher beide Dokumente beigefügt. Die Seelsorgenden in den BAZ haben diese bereits erhalten. Geplant ist zudem, die vorgesetzten Personen der Seelsorgenden zu informieren, besonders über die Neuerungen, die ihre Arbeit betreffen (Anstellung, Akkreditierung, Vorgehen bei Konflikten). Wir bitten Sie, die Rahmenvereinbarung und die Leitlinien darüber hinaus all jenen Personen zukommen zu lassen, für die diese bei ihrer Arbeit relevant sein können. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
migratio hat die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) in diesem mehrjährigen Überarbeitungsprozess vertreten. Wir freuen uns daher sehr, dass dieser zu einem guten Abschluss gekommen ist. Sollten Sie Fragen zur Rahmenvereinbarung, zu den Leitlinien oder zur Seelsorge in den BAZ insgesamt haben, steht Mirjam Kromer, Delegierte der SBK im Gemeinsamen Ausschuss der Religionsgemeinschaften und des SEM für die Seelsorge in BAZ (Comité Mixte), Ihnen gerne zur Verfügung: mirjam.kromer@migratio.ch.

Rahmenvereinbarung

Leitlinien für die Seelsorge