Entwurf eines Bundesgesetzes über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien
Nach der geltenden Schweizer Gesetzgebung ist die Herstellung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) für den menschlichen Verzehr verboten und unterliegt einem Moratorium. Die Argumente für ein neues Gesetz über gentechnisch veränderte Pflanzen stützen sich auf folgende Behauptungen:
Die neuen Züchtungstechnologien (gezielte Cisgenese und Mutagenese) unterscheiden sich aufgrund ihrer höheren Präzision grundlegend von den alten Techniken, weshalb die mit diesen Techniken hergestellten Produkte nicht mehr als «GVO», sondern als «Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien» bezeichnet werden sollen. Aus diesem Grund gelte das derzeitige Gesetz nur für die alten Techniken und müsse durch ein neues Gesetz ergänzt werden, das speziell auf diese neuen Techniken zugeschnitten ist.
