Stellungnahme der SBK zum Verbot sogenannter Konversionsmassnahmen

Aktuell wird im Schweizer Parlament über ein nationales Verbot sogenannter Konversionsmassnahmen beraten. Gemeint sind Angebote, Programme oder Interventionen, die auf eine Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks abzielen.

Grundsätze: Würde, Schutz und Nichtdiskriminierung

Dem christlichen Menschenbild zufolge ist die Achtung der persönlichen Integrität als Ebenbildlichkeit Gottes ein Anspruch. Alle Menschen sollen somit vor Gewalt, Druck und Missbrauch geschützt werden. Wer sich in Fragen der eigenen Identität oder der Lebensgestaltung an Seelsorgende, Beratungsstellen oder Therapiestellen wendet, hat Anspruch auf Respekt, Vertraulichkeit und Freiheit.

Papst Leo XIV. betonte kurz nach seiner Amtseinführung die Sendung der Kirche sei „allen Menschen die Liebe Gottes zu bringen“, und eine Einheit zu fördern, die Unterschiede nicht aufhebt, sondern die Geschichte jedes Einzelnen achtet (Predigt, 18. Mai 2025).

Position der SBK

Jeder Form von Konversionsmassnahmen ist aus Sicht der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) zielgerichtete Einflussnahme, die eine Person dazu bringen soll, ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität zu ändern oder zu unterdrücken. Dies kann etwa durch Druck, Schuldzuweisungen, Drohungen, Isolation, Abwertung oder religiöse Angst geschehen.

Nicht darunter fallen ergebnisoffene, respektvolle Gespräche und Begleitungen, in denen Menschen ihre persönliche Situation reflektieren und in Freiheit Entscheidungen treffen. Kirchliche Seelsorge ist dann legitim, wenn sie die Würde und Freiheit der Person wahrt, die persönliche Integrität schützt und keine unzulässige Einflussnahme ausübt.

Die SBK lehnt Konversionsmassnahmen entschieden ab. Sie sind mit einem seelsorglichen Auftrag, der auf Annahme, Wahrhaftigkeit und Schutz der Person gründet, nicht zu vereinbaren. Im religiösen Kontext können solche Praktiken zu spirituellem Missbrauch werden, wenn Menschen im Namen Gottes beschämt, bedroht oder manipuliert werden.

Die SBK unterstützt somit die Zielsetzung einer schweizweit einheitlichen Regelung, wie sie in der Motion 22.3889 skizziert ist: Das Anbieten, Vermitteln und Bewerben von Konversionsmassnahmen soll untersagt und sanktioniert werden, besonders zum Schutz Minderjähriger und vulnerabler Personen.

Bei deren Ausgestaltung sind drei Punkte zentral: Erstens braucht es eine klare Definition, die zielgerichtete „Umpolungs“-Praktiken erfasst. Zweitens ist eine präzise Abgrenzung nötig, damit ergebnisoffene Seelsorge, Beratung und fachgerechte Psychotherapie nicht kriminalisiert werden. Drittens sollen Betroffene leicht Zugang zu Unterstützung, Beratung und Beschwerdewegen erhalten.

Kernaussagen

  • Die SBK lehnt aller Formen von Konversionsmassnahmen ab. Praktiken, die darauf zielen, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck zu verändern oder zu unterdrücken, widersprechen der Würde der Person als Ebenbild Gottes und können erheblichen Schaden verursachen.
  • Die SBK befürwortet eine rechtliche Regelung auf Schweizer Ebene, die insbesondere Minderjährige und vulnerable Personen wirksam schützt und eine präventive Wirkung entfaltet.
  • Ein Verbot muss so ausgestaltet sein, dass ergebnisoffene, respektvolle Beratung und Seelsorge sowie fachgerechte psychotherapeutische Begleitung nicht erfasst werden.
  • Kirchliche Seelsorge darf niemals Druck ausüben oder Menschen beschämen. Konversionsmassnahmen im religiösen Kontext können spirituellen Missbrauch darstellen und sind mit katholischer Seelsorge unvereinbar.