Justitia et Pax begrüsst die Annahme der Änderungen im Asylgesetz

Referendum gegen die Änderungen im Asylgesetz

Die Kommission Justitia et Pax der Schweizer Bischofskonferenz hat sich für ein „Ja, aber“ bei den Änderungen des Asylrechts ausgesprochen. Aus Sicht der Kommission überwiegen bei den vorgeschlagenen Änderungen die Vorteile. Die angestrebten kürzeren Verfahren zur Behandlung der Asylgesuche müssen aus ethischer Sicht von einer garantierten unentgeltlichen Rechtsberatung begleitet sein. In diesem Sinn begrüsst Justitia et Pax die durch das Volk angenommen Änderungen im Asylgesetz.

Mit der Annahme dieser Gesetzesänderung hat sich die Schweiz für schnellere Asylverfahren ausgesprochen. Die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und die Garantie fairer Verfahren für die Asylsuchenden stellen aus ethischer Sicht eine zwingende Notwendigkeit dar. Die konkrete Umsetzung dieser Vorgaben wird zeigen, wie ernst es uns ist, das Asylrecht als Grundrecht zu respektieren.

Die weltweiten Herausforderungen durch Krieg, Flucht, Vertreibung und Zuwanderung können heute in gerechter Weise von der Staatengemeinschaft nur noch gemeinsam gelöst werden. Die Abschottung einzelner Länder und Regionen ist keine akzeptable Lösung. Solches Vorgehen ignoriert das Grundrecht auf Asyl und bürdet einzelnen Ländern enorme Lasten auf. Justitia et Pax setzt sich dafür ein, dass Asylverfahren nach rechtsstaatlichen und fairen Prinzipien durchgeführt werden.

Wir danken allen, die sich mit Engagement für die Anliegen und Belange der Asylsuchenden in unserem Land einsetzen.

Freiburg i.Ü., 5. Juni 2016

Dr. Wolfgang Bürgstein
Generalsekretär Justitia et Pax
+41 78 824 44 18
wolfgang.buergstein@juspax.ch