Übergriffe im kirchlichen Umfeld

Die Missbrauchsstudie – ein weiterer Schritt hin zur Aufarbeitung

Systematischer sexueller und psychischer Missbrauch innerhalb der Römisch-Katholischen Kirchenstrukturen hat unsägliches Leid über zahlreiche Menschen gebracht. Die verantwortlichen Personen wurden dabei häufig von kirchlichen Verantwortungsträgern geschützt sowie ihre Taten vertuscht.

Die unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs steht an erster Stelle


Die römisch-katholische Kirche in der Schweiz hat bereits Schritte in den Diözesen und Pfarreien unternommen, um den Betroffenen eine Stimme zu geben und ein System, das Missbrauch ermöglichte, endgültig aufzubrechen. Ein nächster und notwendiger Schritt war die Öffnung aller Archive.

Die Schweizer Bischofskonferenz, die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die Konferenz der Vereinigung der Orden und anderen Gemeinschaften des geweihten Lebens (KOVOS) haben zwei Historikerinnen der Universität Zürich mit der Durchführung einer Pilotstudie beauftragt, welche zum Ziel hat, die Geschichte des sexuellen Missbrauchs im Kontext der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts historisch aufzuarbeiten.

Zudem wirkt die Schweizer Bischofskonferenz durch ihr Fachgremium „Sexueller Missbrauch im kirchlichen Kontext“ und durch ihre kirchlichen Institutionen und Dienste bereits aktiv an der Prävention von Missbrauch mit.

Als von Missbrauch betroffene Person haben Sie Anrecht auf Genugtuung.

Die Römisch-Katholische Kirche der Schweiz hat eine Kommission Genugtuung eingerichtet, welche sich mit bereits verjährten Fällen von sexuellem Missbrauch durch Kirchenangehörige befasst. Auch Personen, deren Fall bereits verjährt ist, sollen Anrecht auf Genugtuungszahlungen haben.

Personen, welche von Missbrauch betroffen sind, haben Anspruch auf finanzielle Genugtuung. Die Anträge werden möglichst niederschwellig und unbürokratisch verarbeitet.

Die Schweizer Bischofskonferenz ist sich bewusst, dass eine solche finanzielle Genugtuung den psychischen und seelischen Schaden, welche sexueller und psychischer Missbrauch hinterlässt, nicht wieder gut machen kann. Nichtsdestotrotz möchte sie mit der Anerkennung des erlittenen Missbrauchs ein Zeichen setzen.

Auch weiss sie um die zahlreichen Hürden und psychologischen Barrieren, welche für viele Betroffene von Missbrauch mit dem Brechen des Schweigens verbunden sind. Trotzdem möchte sie Betroffene bitten und ermutigen, sich an die Kommission Genugtuung zu wenden. Unterstützung können betroffene Personen unter anderem auch von der Interessensgemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld erhalten.

Fürbitten für Betroffene von sexuellem Missbrauch

Das Liturgische Institut der deutschsprachigen Schweiz hat einen Vorschlag für Fürbitten für Betroffene von sexuellem Missbrauch erarbeitet. Die Fürbitten sowie Empfehlungen dazu und weiteres liturgisches Material sind auf der Website des Liturgischen Instituts zu finden.

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