Arbeitsgemeinschaft der Christlichen Kirchen in der Schweiz - AGCK

Ökumene in der Schweiz ist die Zusammenarbeit von Kirchen, die unterschiedlich Theologie treiben, glauben und beten. Interkirchliche Zusammenarbeit ist in unserem Land weit fortgeschritten. Obwohl die Kirchen je unterschiedliche Traditionen bewahren, können Christen zusammenarbeiten. Sie werden darin unterstützt und gefördert, indem auch ihre Leitungsgremien öffentlich und regelmässig zusammenkommen.

Die nationale ökumenische Arbeitsgemeinschaft ist in der glücklichen Lage, in ihrem Präsidium Leitungspersönlichkeiten aus den Exekutiven der Schweizer Kirchen am Tisch zu vereinen; das ist in Europa nicht der Normalfall.

   

Wer ist die Arbeitsgemeinschaft der Christlichen Kirchen in der Schweiz AGCK?

Die AGCK ist die einzige national tätige ökumenische Plattform in der Schweiz. Zehn Kirchen sind Mitglied (siehe Punkt 3). Sie ist ein Verein gemäss ZGB Art. 60 und wurde am 21. Juni 1971 gegründet.

Die AGCK versammelt leitende Persönlichkeiten aus dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund SEK, der römisch-katholischen Bischofskonferenz, der Christkatholischen Kirche in der Schweiz, der Evangelisch-methodistischen Kirche in der Schweiz, dem Bund Schweizer Baptistengemeinden, der Heilsarmee, dem Bund Evangelisch-lutherischer Kirchen in der Schweiz und im Fürstentum Lichtenstein, der Orthodoxen Diözese der Schweiz des ökumenischen Patriarchats von Konstantinopel, der serbisch-orthodoxen Kirche der Schweiz sowie der anglikanischen Kirche in der Schweiz.

Die AGCK ist assoziiertes Mitglied des Ökumenischen Rates der Kirchen in Genf und arbeitet mit den Arbeitsgemeinschaften der Christlichen Kirchen in Europa zusammen.

Alle Mitgliedkirchen haben am 23. Januar 2005 in St. Ursanne die Charta Oecumenica (siehe 3 A «Die Charta Oecumenica») unterzeichnet.

Die Charta Oecumenica nennt ökumenische Grundüberzeugungen und leitet daraus ökumenische Selbstverpflichtungen der Kirchen her. Basis ist die Überzeugung, dass das Bekenntnis einer Kirche zur Ökumene und die Mitgliedschaft in ökumenischen Organisationen im Verhalten dieser Kirche erkennbar sein soll.

Das Dokument nennt Selbstverpflichtungen im Verhalten der Kirchen untereinander (Punkte 2 bis 6), gegenüber der Gesellschaft (Punkte 7 bis 9) und gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen, insbesondere Judentum und Islam (Punkte 10 bis 12).

@AGCK