Ich habe Missbrauch erlebt - was kann ich tun?

Die Schweizer Bischofskonferenz ermutigt Opfer von Missbrauch im kirchlichen Umfeld, ihre Erlebnisse mitzuteilen, um eine lückenlose Aufarbeitung der Geschichte von Missbrauch im kirchlichen Umfeld zu ermöglichen sowie die Missbrauchsprävention zu unterstützen. Hier finden Sie Informationen, was Sie im Falle von eigenen verjährten oder unverjährten Missbrauchserfahrungen tun können.

Ich möchte von meinen Erfahrungen erzählen

Die Schweizer Bischofskonferenz möchte Missbrauchsbetroffene ermutigen, ihr Schweigen zu brechen und von ihren Erfahrungen zu berichten. Ihr Zeugnis ist sowohl für die Römisch-Katholische Kirche wie auch für die Öffentlichkeit sowie insbesondere für andere Missbrauchsbetroffene von grosser Bedeutung.

Wenden Sie sich an eine kirchliche Fachstelle, welche Betroffene unterstützt

Die Ansprechspersonen der Diözesen sind unabhängige Fachpersonen, welche sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren und ihnen zur Verfügung stehen – dies kann der Wunsch nach einem Gespräch sein, das gemeinsame Suchen nach weiteren Handlungsoptionen oder die Unterstützung bei einem Genugtuungsantrag. Die Ansprechpersonen stehen sowohl bei unverjährten wie auch bei verjährten Fällen gleichermassen zur Verfügung. Sie stehen unter Schweigepflicht und sind keiner kirchlichen Stelle verpflichtet.

Bistum Basel: Übergriff, was tun? Informationen und Anlaufstellen für Missbrauchsbetroffene

Bistum St. Gallen: Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe

Bistum Chur: Diözesanes Fachgremium „Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld“

Diözese Lugano: Ansprechpersonen bei sexuellen Übergriffe im kirchlichen Umfeld

Bistum Sitten: Ansprechpersonen bei sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld

Diözese Lausanne-Genf-Freiburg:
Verein SAPEC – Unterstützung von Missbrauchten im kirchlichen Umfeld
Offizielle Website der Diözese rund um Prävention von sexuellem Missbrauch

Ebenfalls steht die «Selbsthilfegruppe für Menschen, die in der Kindheit sexuelle Gewalt im kirchlichen Umfeld erlebt haben» allen Menschen offen, welche Missbrauch erfahren haben. Sie bietet Betroffenen einen geschützten Rahmen, innerhalb dessen sie sich mit anderen Betroffenen austauschen können und Aufarbeitung der persönlichen Erfahrungen möglich sein soll. Berichte von Teilnehmenden der Selbsthilfegruppe, welche sich mit ihren Erfahrungen auseinandergesetzt haben, finden Sie auf der Website der IG Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld.

Weitere unabhängige Anlaufstellen für Betroffene:

Ich möchte einen Antrag auf Genugtuung stellen

Die Römisch-Katholische Kirche der Schweiz hat eine Kommission Genugtuung eingerichtet, welche sich mit bereits verjährten Fällen von sexuellem Missbrauch durch Kirchenangehörige befasst. Auch Personen, deren Fall bereits verjährt ist, sollen Anrecht auf Genugtuungszahlungen haben. Die Gesuche werden so niederschwellig und unbürokratisch wie möglich verarbeitet.

Sowohl im Falle einer Verjährung des Missbrauchs wie auch im Falle eines unverjährten Übergriffs bittet die Schweizer Bischofskonferenz die Betroffenen, sich an eine der oben angeführten Meldestellen der Diözesen zu wenden.

Die SBK weiss um die zahlreichen Hürden und psychologischen Barrieren, welche für viele Opfer von Missbrauch mit dem Brechen des Schweigens verbunden sind. Trotzdem möchte sie Betroffene bitten und ermutigen, sich an die Kommission Genugtuung zu wenden. Unterstützung bei der Antragsstellung sowie darin, sich an die zuständige Stelle zu wenden, können betroffene Personen unter anderem auch von der Interessensgemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld erhalten.

Die SBK ist sich bewusst, dass eine solche finanzielle Genugtuung die psychischen und seelischen Schäden, welche sexueller und psychischer Missbrauch hinterlässt, nicht wieder gut machen kann. Nichtsdestotrotz möchte sie mit der Anerkennung des erlittenen Missbrauchs ein Zeichen setzen.