Brief des Nuntius an Mgr. Alain de Raemy

Vor einem Jahr hat Papst Franziskus entschieden, die Leitung der Diözese Lugano einem Apostolischen Verwalter in der Person von Mgr. Alain de Raemy zu übertragen. Der apostolische Nuntius in der Schweiz, Mgr. Martin Krebs, hat nun, nach Ablauf des ersten Dienstjahres, einige Erläuterungen zum Zeitplan und zu den Rechten und Pflichten eines Apostolischen Administrators bekanntgegeben.

Im Wesentlichen bestätigte der Nuntius, dass Mgr. de Raemy die Diözese weiterhin mit allen Rechten, Befugnissen und Pflichten eines Diözesanbischofs leiten wird, um sicherzustellen, dass die Diözese ihren normalen Tätigkeiten nachgehen kann. Wenn er auch die Organisation der Diözese selbst nicht umstrukturieren kann, so hat er doch die Kompetenz, die pastorale Organisation der Diözese zu koordinieren und zu leiten.

Er hat darüber hinaus die Pflicht, Entwicklungen, welche in der Vergangenheit bereits eingeleitet wurden, wie z. B. die Entwicklung von Pastoralverbünden, weiterzuverfolgen. Darüber hinaus kann der Administrator, obwohl er nicht befugt ist, General- oder Bischofsvikare zu ernennen, Delegierte ernennen, sowohl für die pastorale Arbeit als auch für die Verwaltung der Vikariate.

Zu diesen Funktionen kommen nach dem ersten Jahr besondere Bestimmungen über die Verwaltung der Presbyter, die Exkardination, die Inkardination oder die Versetzung von Priestern in eine andere Diözese hinzu.

Foto: Diözese Lugano