Genugtuung für Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld

Aussprache SBK – CECAR

Die SBK lud zu einer Aussprache nach Zürich. Es nahmen teil: die Bischöfe Charles Morerod und Felix Gmür (Präsident und Vizepräsident der SBK), Sylvie Perrinjaquet und Pascal Corminboeuf (Präsidentin und Vizepräsident der CECAR), Liliane Gross (Präsidentin der von der SBK eingesetzten Genugtuungskommission) und Giorgio Prestele (Präsident des Fachgremiums Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld).

Unterschiedliche Sichtweisen in finanziellen und administrativen Fragen der Beurteilung von verjährten sexuellen Übergriffsfällen im kirchlichen Umfeld führten dazu, dass die CECAR die Bearbeitung der bei ihr eingegangenen Anträge weitgehend eingestellt hatte. Sie vertritt die Ansicht, die ihr im Zuge ihrer Entstehungsgeschichte zugesicherte Unabhängigkeit von der Kirche sei zu wenig gewährleistet. Dazu kommen Unterschiede zwischen der CECAR, die es nur in der Westschweiz gibt, und nationalen Strukturen.

Vor diesem Hintergrund wurde einstimmig die Absicht bekräftigt, die bestehenden Rechtsgrundlagen im Einvernehmen aller Partner zu überarbeiten: Die Verfahren sollen vereinfacht und die unterschiedlich hohen Genugtuungsbeiträge sollen durch einen einzigen Pauschalbetrag abgelöst werden. Opfer von bereits durch die Kommission Genugtuung abgeschlossenen Fällen sollen durch diese Änderungen der Rechtsgrundlagen keinen Nachteil erleiden. Die CECAR wird angesichts dieser anvisierten Änderungen ihr Moratorium aufheben.

Man war sich einig, dass Verbesserungen der beiden Systeme möglich sein sollten, um noch besser auf die Situation der Opfer eingehen zu können.

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