Den eingeschlagenen Weg konsequent weiterverfolgen

Am vergangenen Freitag, 13. Oktober, tauschten sich die Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz an einer ausserordentlichen Versammlung zu aktuellen Themen aus. Weil der Präsident, Bischof Felix Gmür, als Delegierter der Schweizer Bischöfe für die Synode in Rom weilt, berieten sich die Mitglieder per Videokonferenz.

Im Vordergrund der Beratungen stand die Nachbearbeitung der von der Kirche in Auftrag gegebenen Pilotstudie zur Geschichte sexuellen Missbrauchs der letzten siebzig Jahre im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz. Dabei kam erneut zum Ausdruck, dass dringender Handlungsbedarf besteht, bereits beschlossene Massnahmen zielgerichtet umzusetzen und weitere Optionen zur Klärung von Missständen zu prüfen. Dafür sollen auch Sondierungsgespräche mit Rom ins Auge gefasst werden.

Umsetzung bereits beschlossener Massnahmen

SBK, RKZ und KOVOS beschlossen im September verschiedene Massnahmen und deren schrittweise Umsetzung. Zwei Punkte wurden bereits angegangen. Zum einen werden die historischen Studien in den Jahren 2024 bis 2026 fortgesetzt und die dazu erforderlichen Finanzmittel bereitgestellt. Zum andern unterzeichneten die Mitglieder der SBK eine Selbstverpflichtung, die die Aufbewahrung von Akten sicherstellt, die sexuellen Übergriffe betreffen.

Über die weiteren Massnahmen erfolgte ein vertiefter Austausch. Die dabei formulierten Zielsetzungen erweisen sich als anspruchsvoll und werden Zeit erfordern. Es handelt sich dabei um einheitlich standardisierte, psychologische Eignungsprüfungen von zukünftigen Priestern, Ordensleuten und Laien-Seelsorgenden sowie um die Professionalisierung der Bearbeitung von Personaldossiers. Zwar finden moderne Methoden der Rekrutierung bereits heute Anwendung in den verschiedenen Ausbildungs- und Anstellungsbereichen, sollen jedoch weiter ausgebaut und verbindlicher festgeschriebene werden. Die Konferenz der Regenten der Schweizer Seminarien wurde dazu beauftragt, in Zusammenarbeit mit kirchenexternen Fachleuten konkrete Vorschläge auszuarbeiten. Daneben werden Personalfachleute sicherstellen, dass die Dokumente in den Personaldossiers professionell geführt werden und vollständig sind. Ziel ist es, diese Massnahmen bis spätestens Ende 2024 umzusetzen.

Schliesslich wurde zur Kenntnis genommen, dass Bischof Joseph Maria Bonnemain im Auftrag des Vatikans die kanonischen Voruntersuchungen leitet und sich dabei von einer juristischen Fachperson unterstützen lassen wird, die von der Kirche unabhängig ist. Es wurden bereits Gespräche geführt, um diese Person zu engagieren.

Kirchliches Gericht

Die Einrichtung eines kirchlichen Straf- und Disziplinargerichts für die katholische Kirche in der Schweiz wird weiterverfolgt. Ein solches Gericht existiert bereits in Frankreich. Dieses Gericht ist als Ergänzung zu den Schweizer Justizbehörden gedacht.  Es wird sich mit Sanktionen gegen Mitglieder des Klerus im Falle eines Verstosses gegen ein Kirchengesetz befassen. Es wird auch sicherstellen, dass kein fehlbarer Kleriker einer Bestrafung entgeht, selbst wenn der Fall nach staatlichem Recht verjährt ist. Personen und Instanzen innerhalb und ausserhalb der Kirche, die wir auf das geplante Gericht angesprochen haben, begrüssen ein solches.

Der Apostolische Nuntius der Schweiz bemüht sich derzeit um einen Gesprächstermin für Mitte November bei den zuständigen Stellen in Rom, damit die SBK dieses Vorhaben voranbringen kann.

Veränderung der Kultur

Türen öffnen, Untersuchungen einleiten und Massnahmen konkretisieren – all dies geschieht im Interesse der Gerechtigkeit für die von Missbrauch Betroffenen und zum Schutz der Jugend und des ganzen Volk Gottes.

Ein Kulturwandel ist gegenwärtig spürbar. Dies berichten uns Teilnehmende der weltweiten Synode zur Synodalität in der Kirche. Auch in der Schweiz sind die Bischöfe bei dieser Aufgabe nicht allein. Sie danken allen Mitarbeitenden in der Seelsorge, die treu, mit Freude und Geduld in unseren Pfarreien und Seelsorgeeinheiten im Dienst der Menschen arbeiten. Die Kirche lebt vor allem von dieser Begleitung der Menschen im Geist Jesu Christi

Die Welt leidet

Die katholische Gemeinschaft fordert von ihrer Kirche zu Recht eine Umkehr. Dabei dürfen wir uns nicht ausschliesslich mit der Kirche beschäftigen. Der christliche und kirchliche Auftrag besteht darin, sich in Demut den anderen und vor allem der leidenden Menschheit zu widmen. Überall auf der Welt befinden sich Menschen im Krieg, sterben an Hunger, verlieren ihr Zuhause durch Naturkatastrophen, werden von totalitären Regimen geplagt und trauern um geliebte Menschen. Die Schweizer Bischöfe rufen eindringlich dazu auf, immer und immer wieder für den Frieden und die Barmherzigkeit Gottes zu beten, zur Zeit besonders für die Menschen in der Ukraine und im Heiligen Land.

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