Generalversammlung der Bischofssynode 2024

«Durch das zuhörende, anbetende und dankende Fürbittgebet wird die gesamte Kirchgemeinschaft, in der Kraft des Heiligen Geistes, auf der Synodenversammlung anwesend sein». Kardinal Grech

Die Erfahrung, welche die Kirche während der ersten Sitzung der XVI. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode im Oktober 2023 gemacht hat, lädt die Bischofskonferenzen der ganzen Welt dazu ein, der gegenwärtigen Periode bis zur zweiten Sitzung der Synode im Oktober dieses Jahres mit Vertrauen und Verantwortung entgegenzusehen.

Auf Einladung des Generalsekretariats der Synode hat die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) die Diözesen und einige weitere Players des Synodalen Prozesses in unserem Land dazu eingeladen, „sich wieder auf den Weg zu machen“, um zur Vertiefung bestimmter Elemente des Syntheseberichts 2023 beizutragen. Diese Rückmeldungen werden in die Vorbereitungsarbeit für das Instrumentum laboris der zweiten Session im Oktober 2024 einfliessen.

Diese Arbeit soll insbesondere von einer „Leitfrage“ ausgehen: „Wie können wir synodale Kirche in Mission sein?“.

Diese Leitfrage soll im Wesentlichen auf zwei Ebenen angegangen werden:

a.        auf Ebene der Diözesen/Territorialabteien, welche aufgerufen sind, ihre eigene synodale Erfahrung zu beschreiben;

b.       auf Ebene der Beziehungen zwischen den jeweiligen Ortskirchen, weiteren kirchlichen Instanzen und dem Heiligen Vater.

Von Januar bis Mitte März 2024
Zeit für Diözesen und weitere angefragten Gruppen, die Fragestellung zu bearbeiten.

April 2024
Verfassung des Syntheseberichts durch die Pastoralkommission/SPI.

Bis zum 21. April 2024
Versand des Entwurfs des Syntheseberichts an die für den Synodalen Prozess Diözesanverantwortlichen sowie an Bischof Felix Gmür, Frau Helena Jeppesen und Frau Claire Jonard (Schweizer Teilnehmer an der Bischofssynode).

Ende April – Anfang Mai
Abschlusstreffen mit den für den Synodalen Prozess Diözesanverantwortlichen sowie Bischof Felix Gmür, Frau Helena Jeppesen und Frau Claire Jonard zur Besprechung des Entwurfes.

Anfang Mai 2024
Überarbeitung des Textes durch die Pastoralkommission/SPI.

15. Mai 2024
Versand des Schweizer Berichts und Veröffentlichung des Dokuments.

Ausserdem arbeitet aktuell die SBK, in Zusammenarbeit mit der RKZ, an der Einsetzung der Synodalitätskommission, die ab nächstem Herbst für 3 bis 5 Jahre die Hauptaufgabe hat, über „Formate für eine verstärkte katholische Synodalität“ innerhalb der katholischen Kirche in der Schweiz nachzudenken.