Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“

Die Kirche legt grossen Wert auf die Familie, wie namentlich die Bischofssynode zeigt, die kürzlich in Rom stattgefunden hat. Von daher kann die Schweizer Bischofskonferenz nicht anders, als sich für die Initiative „Für Ehe und Familie ¬– gegen die Heiratsstrafe“ interessieren, die am 28. Februar zur Volksabstimmung kommt.

Das Ziel dieser Initiative ist in ihrem Titel ausgedrückt: nämlich, dass die Tatsache, verheiratet zu sein, nicht zu zusätzlichen steuerlichen Belastungen oder zu niederen AHV-Renten führt. Dieses Ziel erscheint uns ausgezeichnet.

Eine weitere Debatte ist mit diesem ersten Ziel verknüpft, nämlich die Definition der Ehe. Es handelt sich dabei um die Definition, die wir auch für unsere religiöse Ehe verwenden, die als Sakrament eine natürliche Realität aufgreift: die Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, die die Gründung einer Familie ermöglicht. Als er die Bischofssynode am 24. Oktober 2015 mit einer Ansprache beendete, hob Papst Franziskus hervor, dass diese Versammlung dazu eingeladen habe, Ehe und Familie „als grundlegende Basis der Gesellschaft und des menschlichen Lebens zu würdigen“. Wir nehmen dies gerne zum Anlass, um als eine unter allen Stimmen, die sich in unserer demokratischen Gesellschaft äussern können, den Sinn dieser besonderen Lebensgemeinschaft hervorzuheben, der wir den Namen „Ehe“ geben.

Mgr Charles Morerod
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