Negative Folgen für den Schutz des menschlichen Lebens

Bischof Charles Morerod, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, über das Ja zum neuen Fortpflanzungsmedizingesetz

Das Ja des Schweizer Stimmvolks zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes hat negative Folgen, was wir bedauern. Das revidierte Gesetz bedeutet einen Rückschritt. Es gefährdet den vollständigen Schutz des menschlichen Lebens von seinem Anfang bis zu seinem Ende, von der Zeugung bis zum natürlichen Tod. Die Schweizer Bischöfe bedauern namentlich die weit gefasste Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID).

In vielen Fällen werden die Embryonen als wahrscheinliche Träger einer Krankheit oder einer Behinderung beseitigt, statt sich des Menschen anzunehmen. Die medizinische Forschung, auf deren Fortschritt wir alle zählen, ist aufgefordert, kreativ und innovativ zu sein, damit die besten Mittel gefunden werden, um jedes Leben anzunehmen und Krankheiten zu heilen.

Es ist uns ein Anliegen, zu den behinderten Personen zu wiederholen, dass wir an ihre volle Würde glauben und dass wir uns darüber freuen, dass ihr Leben von der Hilfe zahlreicher Personen begleitet ist. Die Anerkennung der vollen Würde jedes menschlichen Wesens, zuallererst des Schwächsten, ist wesentlich für eine gerechte Gesellschaft. So sagt es im Übrigen auch die Präambel der Bundesverfassung, in der es heisst, „dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen“.

Freiburg i.Ü., 5. Juni 2016

Charles Morerod,
Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg
Präsident der Schweizer Bischofskonferenz