Osterfeiern 2020 im Kontext der Coronavirus-Krise

Empfehlungen der Schweizer Bischofskonferenz für die Feier der Heiligen Woche


Grundsätzliche Vorüberlegungen für alle Feiern vom Palmsonntag bis zur Osternacht

Lebendige Kirche als Gemeinschaft von kleinen Hausgemeinschaften

„Ich habe gelernt, mich in jeder Lage zurechtzufinden: Ich weiss Entbehrungen zu ertragen… Alles vermag ich durch den, der mich stärkt.“ (vgl. Phil 4,11ff). Besondere Zeiten erfordern besondere Massnahmen, sagt der gesunde Menschenverstand. Und die Christinnen und Christen sind fähig, sich anzupassen. Denn sie wissen, dass sie Christus in sich tragen und ihm begegnen, wo immer sie sind. Wenn die öffentliche Versammlung der christlichen Gemeinde zum Gebet nicht möglich ist, treffen sich die Schwestern und Brüder in der Hauskirche zum Gebet und wissen sich im Gebet verbunden mit der Kirche weltweit. Auch wenn das weit entfernt ist vom idealen kirchlichen Leben, birgt es doch die Chance, die österliche Frohbotschaft im kleinsten Kreis neu zu entdecken.

Das gilt auch für die Feiern vom Palmsonntag bis zur Osternacht. Dazu sind viele Anregungen im Umlauf und werden laufend entwickelt. Die folgenden Überlegungen und Regelungen haben zum Ziel, die Verbindung zwischen der Hauskirche und den liturgischen Hauptfeiern dieser Tage so gut wie möglich zu gewährleisten.

Die mediale Teilnahme an den liturgischen Feiern

Obwohl Liturgie zunächst und von ihrem Wesen her lebendige gottesdienstliche Feier ist und die räumliche Anwesenheit einer konkreten Feiergemeinde erfordert, sind doch Berechtigung und Bedeutung von medial übertragenen Gottesdiensten unumstritten. [1] Sie sind ein liturgiepastorales Angebot für Menschen in unterschiedlichen Situationen und können einen wichtigen Dienst der Evangelisierung leisten. So nehmen Gottesdienst-Übertragungen mittlerweile einen festen Platz in Hörfunk- und Fernsehprogrammen ein und erfreuen sich hoher und teils wachsender Akzeptanz.

Zum Auftrag der Kirche gehört es, alle Mittel zu gebrauchen, durch die Menschen die Botschaft Jesu erfahren können und durch die sie auf das aufmerksam werden, was diese Botschaft bewirkt. Jedes Medium ist auf seine Weise geeignet, die verkündete, gefeierte und gelebte Botschaft weiterzugeben. [2]

Ausgehend von diesen Überlegungen, die in guten Zeiten bedacht werden konnten, dürfen die Gläubigen darauf vertrauen, dass diese Zuwendung des Wirkens Gottes in dieser bedrohlichen Phase menschlichen Lebens verfügbar gemacht wird. So sehr derzeit physische Distanz geboten ist, so eindeutig läuft dies dem Wesen dessen, was sakramentale Feier ist, diametral entgegen. Deshalb sehen die folgenden Bestimmungen vor, die Feiern der Heiligen Woche in minimaler realer Gemeinschaft zu begehen.

Die nicht öffentliche Feier des Palmsonntags und der Drei Österlichen Tage in einer kleinen Gemeinschaft

In den Grenzen der vom Bundesrat am 20.3.2020 verordneten Massnahme, wonach sich nicht mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum aufhalten dürfen (Art. 7c Abs. 1 COVID-19-Verordnung 2, Änderung vom 20.3.2020), gibt die Schweizer Bischofskonferenz Priestern (Pfarrern) die Möglichkeit, den Palmsonntag und die Drei Österlichen Tage im Kirchenraum ihrer Gemeinde vor Ort zu feiern. Angesprochen sind jene Priester (Pfarrer), die gesund sind, einer Gemeinde vorstehen und im Sinne der nachfolgenden Punkte einen geeigneten Kirchenraum haben. Mittels der modernen Übertragungstechniken wissen sich die Gläubigen so in Gemeinschaft verbunden.

Es wird – unter Berücksichtigung der Hinweise und Vorschläge der Gottesdienstkongregation vom 25.3.2020 (Dekret In der Zeit von Covid-19 [II]) – Folgendes empfohlen, stets unter Beachtung der je aktuellen staatlichen Massnahmen:

  1. Der Priester (Pfarrer) einer bzw. mehrerer Pfarreien, dessen Kirchenraum sich für die nötige Distanz und gemeinsame Feier eignet, soll zur liturgiegerechten Feier an einem Ort 2 bis 4 sich als gesund erklärende und nicht einer Risikogruppe angehörende Gläubige bitten, mit ihm den Palmsonntag und die Drei österlichen Tage zu feiern. Gegenüber der Gesamtgemeinde ist es wichtig, klar zu kommunizieren, dass die kleine Gemeinschaft einen Dienst leistet, indem sie die grosse Gemeinde (Pfarrei, Seelsorgeeinheit, Pastoralraum, Dekanat…) repräsentiert, da diese nicht anwesend sein kann. Sie nehmen stellvertretend für die anderen deren Anliegen auf. Diese kleine Gemeinschaft feiert die Liturgie dieser Tage entsprechend den liturgischen Büchern. Dabei sind folgende Besonderheiten zu beachten. Bei der Vorbereitung der Liturgie ist auf die gesundheitliche Sicherheit aller zu achten. Zwischen den Teilnehmenden am Gottesdienst ist ein Abstand von mindestens 2 Metern einzuhalten.
  2. Diese kleine Gottesdienstgemeinschaft wird gebildet von den nötigen liturgischen Diensten. Auch der Gesang soll nach den Möglichkeiten der kleinen Gruppe der Liturgie entsprechend gepflegt werden.
  3. Klöster, Ordens- und religiöse Hausgemeinschaften passen, insofern sie isoliert leben, die Richtlinien in eigener Verantwortung ihrer Situation an.
  4. Bei den Eucharistiefeiern am Palmsonntag, Gründonnerstag und in der Osternacht ist es wegen der Ansteckungsgefahr angezeigt, dass nur der vorstehende Priester kommuniziert. Die übrigen Mitfeiernden bringen währenddessen mit einem passenden Gesang zum Ausdruck, dass sie mit dem Priester und mit allen Mitfeiernden zuhause in Christus verbunden sind.
  5. Die Gemeindemitglieder sollen über die gottesdienstlichen Zeiten ihrer kleinen liturgischen Gemeinschaft informiert werden, damit sie sich gegebenenfalls während dieser Zeit als Hauskirche mit dem Wort Gottes, dem Bibelgespräch, dem gemeinsamen Beten oder im Lobpreis im Glauben verbunden wissen können.
  6. Äussere Zeichen können den Gläubigen eine gemeinsame Erfahrung der Verbundenheit ermöglichen (Lichter vor dem Fenster oder auf dem Balkon).
  7. Für die Hauskirche stellt das Liturgische Institut der deutschsprachigen Schweiz Anregungen zum Gebet zur Verfügung. z. B. Hausgebet mit Segnung der Palmzweige, Ölbergandacht am Gründonnerstag, Haus-Feier der Kreuzverehrung, Kreuzwegandacht (z. B. KG 408; 409), Feierandacht in der Osternacht mit Lichtlobpreis und Danksagung, Segen der Osterspeisen, wobei weitere Angebote von Liedern, Gebeten und Andachten im KG zur Verfügung stehen ( https://www.liturgie.ch)

Palmsonntag

Das Gedächtnis des Einzugs Christi in Jerusalem muss im Innern der Kirche begangen werden (zweite Form: Feierlicher Einzug; MB [6]). Die Verteilung der Zweige entfällt.

Die Drei Österlichen Tage vom Leiden, vom Tod und von der Auferstehung des Herrn

Die Feier vom Letzten Abendmahl (Gründonnerstag)

Um 20.00 Uhr läuten im ganzen Land die Glocken (Geläut wie zum Hauptgottesdienst). Die Menschen sind aufgefordert, Kerzen in ihre Fenster zu stellen und zu beten.

Parallel dazu wird von der kleinen Feiergemeinschaft stellvertretend die Feier vom Letzten Abendmahl gefeiert.

Die Fusswaschung entfällt. Der dienende Christus ist gegenwärtig in allen Menschen, die besonders in diesen Tagen die Nächstenliebe leben.

Die Messe endet mit dem Schlussgebet. Der Vorsteher überträgt anschliessend das Allerheiligste in den Tabernakel.

Die Feier vom Leiden und Sterben Christi (Karfreitag)

Die Feier besteht aus drei Hauptteilen: Liturgie des Wortes, Grosse Fürbitten (vgl. KG 422), Kreuzverehrung. Die Kommunionfeier entfällt.

Angesichts der kleinen Feiergemeinde ist es möglich, die Grossen Fürbitten und die Verehrung des Kreuzes zu verbinden. Zur Kreuzverehrung empfiehlt sich ein Kreuz, das der Priester alleine halten (und ggf. enthüllen) kann. Der Akt der Kreuzverehrung durch einen Kuss soll auf den Priester allein beschränkt werden.

Alternativ dazu ist es auch möglich, dass die Versammelten gemeinsam zu einer Kreuzesdarstellung im Kirchenraum ziehen. Sie stellen sich dort vor dem Kreuz auf, und singen den Ruf zur Kreuzerhebung.

Aus den Grossen Fürbitten kann eine Auswahl getroffen werden. In diesem Jahr kommt auch eine zusätzliche Bitte hinzu, die sich ausdrücklich auf die Coronavirus-Krise bezieht (s. separates Dokument).

Ein Kreuz zur Kreuzverehrung soll aufgestellt oder hingelegt werden, damit es die Gläubigen beim Besuch der Kirche (unter Wahrung der Vorschriften) verehren können.

Die Feier der Osternacht

Grundsätzlich wird auf das Osterfeuer verzichtet. Die Osterkerze wird in diesem Fall mit einem frischen Zündholz entzündet.

Wo es aber möglich ist, soll das Feuer auf freiem Platz vor der Kirche entzündet werden, das während der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Feier weiterbrennt. In diesem Fall ist eine Brandwache zu organisieren (eine sechste Person, z. B. der Sakristan).

In der Kirche wird das Licht von der Osterkerze an die Mitfeiernden verteilt. Diese entzünden dann nach Möglichkeit die übrigen im Kirchenraum vorhandenen Kerzen (z. B.: Apostelleuchter). Weitere Kerzen können im Kirchenraum verteilt sein, die die physisch abwesenden Gläubigen symbolisieren.

Das Osterlob (Exsultet) soll gesungen werden (allenfalls gekürzt).

Beim Gloria sollen wenn möglich die Kirchenglocken läuten, um die Einheit der Kirche zu bezeugen.

Die Tauffeier wird auf die Erneuerung des Taufversprechens reduziert.

Der Lobpreis und die Anrufung Gottes über dem Wasser (Taufwasserweihe) mit Asperges werden erst ein Element am Beginn des ersten Sonntagsgottesdienstes nach Aufhebung der derzeitigen Beschränkungen sein.

Ostersonntag

Um 10.00 Uhr läuten im ganzen Land die Glocken (Geläut wie zum Hauptgottesdienst).

Im Übrigen sind über diese Empfehlungen hinausgehende Weisungen der Diözesen zu beachten.

Diese Empfehlungen gelten bis auf Weiteres.

Freiburg, 2. April 2020

Dr. Erwin Tanner-Tiziani
Generalsekretär
Schweizer Bischofskonferenz
Alpengasse 6, Postfach
1701 Freiburg
+41 26 510 15 15
sekretariat@bischoefe.ch

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[1] Vgl. Gottesdienst-Übertragungen in Hörfunk und Fernsehen. Leitlinien und Empfehlungen, hrsg. v. Sekretariat der DBK in Zusammenarbeit mit den Liturgischen Instituten Deutschlands, Österreichs und der Schweiz (Die deutschen Bischöfe 169), 2. Auflage, Bonn 2007, S. 9.

[2] Ebd., S. 14.