Kein Sonntagsverkauf am Heiligabend

Was die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) schon mehrmals bekräftigt hat, nämlich dass der Sonntag für Ruhe, Erholung, Gottesdienst, Familie und Beziehungspflege steht, gilt erst recht, wenn der Sonntag auf Heiligabend fällt. Deshalb unterstützt sie den Aufruf, am 24. Dezember auf den Sonntagsverkauf zu verzichten.

In der Adventszeit bereiten sich Christinnen und Christen auf das Geburtsfest von Jesus Christus vor. Es ist eine Zeit der Besinnung, des Staunens und der Liebe. Familien pflegen ihre speziellen Weihnachtstraditionen und freuen sich auf das Wiedersehen mit Verwandten und Freunden. Der Besuch des Gottesdienstes an Heiligabend ist in der Bevölkerung tief verankert und beschert vielerorts volle Kirchen.

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) fordert nicht alle vorweihnachtlichen Sonntage für den Verkauf zu öffnen. Dies gilt umso mehr, wenn der vierte Adventssonntag auf den Beginn des Weihnachtsfestes fällt. Deshalb ermutigt sie Geschäftsinhaber, auf diesen Sonntagsverkauf zu verzichten.

Der Aufruf wird ebenfalls vom Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (EKS) und der Schweizerische Evangelische Allianz (SEA) unterstützt.

Freiburg, 4. Dezember 2017

Encarnación Berger-Lobato, Leiterin Marketing & Kommunikation
+41 79 552 04 40
berger-lobato@bischoefe.ch

Sonntagsverkauf