Statement der SBK zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Am 18. Dezember 2023 veröffentlichte das Dikasterium für die Glaubenslehre die Erklärung «Fiducia supplicans» über die pastorale Sinngebung von Segnungen. Darin wird die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare erstmals ausdrücklich erlaubt und festgehalten, dass die Kirche ihr Verständnis von Segnungen erweitert und angereichert habe. Insbesondere seien die seelsorgerischen Ideale von Papst Franziskus dafür ausschlaggebend gewesen.

Die Entscheidung entspricht dem Wunsch der Schweizer Bischöfe nach einer offenen Kirche, welche Menschen in unterschiedlichen Beziehungssituationen ernst nimmt, achtet und begleitet.

Die Bischöfe betonen, dass der Segen ein Geschenk Gottes ist, das allen Menschen zusteht, die darum bitten. Der Wunsch nach Segnung zeigt, dass die betreffenden Menschen in die heilsbringende Beziehung mit Gott eintreten möchten. Mit dem Schritt, die Segnung von Paaren in diversen Beziehungssituationen möglich zu machen, anerkennt die Kirche diesen Wunsch für alle.

Die Erklärung «Fiducia supplicans» zeigt, dass die Kirche allen Menschen Platz bietet. Den Bischöfen ist bewusst, dass eine solche Kirche Toleranz und gegenseitige Wertschätzung voraussetzt. Die Gespräche im Heiligen Geist, welche im Rahmen der Synode über die Synodalität dieses Jahr stattgefunden haben, öffneten dafür einen weiten Raum. Mit der nun erschienenen Erklärung zeigt die Kirche, dass sie die synodalen Anliegen wahr- und ernstgenommen hat und, auch in Kontinuität mit dem Apostolischen Schreiben «Amoris laetitia», ihren Auftrag der seelsorgerlichen Begleitung aller Menschen konsequent wahrnimmt.

Erklärung Fiducia supplicans über die pastorale Sinngebung von Segnungen